Information zur Bürgermeisterwahl: Anpassung der Sprechzeiten für Unterstützungsunterschriften

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrer Unterstützungsunterschrift Wahlvorschläge und unabhängige Kandidierende für die kommende Bürgermeisterwahl zu unterstützen, damit diese zur Wahl zugelassen werden.

Um Ihnen die Stimmabgabe zu erleichtern, wurden die Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung für die Entgegennahme der Unterstützungsunterschriften angepasst.

 

Hier sind alle wichtigen Informationen, wie und wo Sie unterschreiben können:

 

Wo und wie kann ich unterschreiben?

  • Die Unterschrift kann nicht zu Hause geleistet werden. Sie müssen persönlich in der Gemeindeverwaltung vor der Wahlbehörde unterschreiben.

Sprechzeiten:

Montag           9:00-12:00 Uhr / 13:00-16:00 Uhr

Dienstag         9:00-12:00 Uhr / 13:00-17:30 Uhr

Mittwoch        9:00-12:00 Uhr / 13:00-16:00 Uhr

Donnerstag    9:00-12:00 Uhr / 13:00-16:00 Uhr

Freitag            8:00-11:00 Uhr

 

  • Bitte klingeln Sie montags, mittwochs und donnerstags an der Eingangstür. Da die Tür verschlossen ist, öffnen wir Ihnen gerne.
  • Ort: Gemeindeverwaltung Letschin, Bahnhofstraße 30 a, 15324 Letschin, Zimmer 9 / 13a (Einwohnermeldeamt/ Wahlleitung)
  • Bitte bringen Sie unbedingt Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Alle Unterstützungsunterschriften müssen spätestens bis zum 25. November 2026 (67. Tag vor der Wahl) bis 16:00 Uhr direkt und fristgerecht bei der Wahlbehörde vorliegen.

 

Wer darf unterschreiben?

  • Sie müssen im jeweiligen Wahlgebiet (unserer Gemeinde) für die Bürgermeisterwahl wahlberechtigt sein (16 Jahre).
  • Jede Bürgerin und jeder Bürger darf nur einen einzigen Wahlvorschlag unterstützen. Haben Sie bereits für eine Kandidatin oder einen Kandidaten unterschrieben, ist jede weitere Unterschrift für alle Bewerbenden ungültig.

 

Hinweise

  • Eine einmal geleistete Unterstützungsunterschrift ist verbindlich. Sie kann nachträglich nicht mehr zurückgezogen oder für wirkungslos erklärt werden.
  • Bereits etablierte Parteien oder amtierende Bürgermeister benötigen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen keine Unterstützungsunterschriften.

 

Kaupat

Wahlleiterin

 

Weiterlesen: Aushang – Öffnungszeiten Stützunterschriften