Information der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) über die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 WPG

 

Viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich in der aktuellen Zeit die Frage, wie für sie langfristig eine günstige und nachhaltige Wärmeversorgung aussehen könnte. Insbesondere Menschen, die über ein eigenes Haus mit älterer Heizanlage verfügen, stehen vor der Entscheidung, wann sie ihre Heizanlage erneuern und auf welche Energiequelle sie dabei setzen.
Mit der Kommunalen Wärmeplanung hat der Gesetzgeber den Kommunen ein geeignetes Instrument an die Hand gegeben, um quartiersbezogen zu analysieren, welche Bereiche innerhalb der Gemeinde effizient über ein Wärmenetz, welche potentiell mit Wasserstoff als Energieträger und welche mit individuellen Wärmequellen versorgt werden sollten. Die Kommunale Wärmeplanung wird enger eingrenzen, wo Eigentümerinnen und Eigentümer sich eher auf eine eigene lokale Heizanlage einstellen sollten oder wo perspektivisch mit einer Versorgung über Fernwärme zu rechnen ist.

 

Das neue Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen in vergleichbarer Größe zu einer Kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2028. Dass die Gemeinde Letschin diesen Weg nun schon vier Jahre früher beschreitet, hat im Wesentlichen drei Gründe:

• Zum einen hat die sich Gemeinde das Ziel gesetzt, auf eine Treibhausgasneutralität /verbesserte Klimabilanz hinzuwirken.
• Der zweite Grund ist die erfolgreiche Bewerbung um eine attraktive 95%-Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung.
• Der wichtigste Grund aber ist, dass die Gemeinde den Einwohnerinnen und Einwohnern zu mehr Planungssicherheit verhelfen möchte. Denn wer möchte schon eine teure neue Heizanlage im Keller installieren, wenn doch eigentlich die wirtschaftlichste Variante der Anschluss an ein potentielles Wärmenetz wäre, bis zu dessen Bau die alte Anlage vielleicht noch ihren Dienst verrichtet?

 

Wie ist der Zeitplan?

Nachdem die Gemeinde im Jahr 2024 den Fördermittelbescheid erhalten hat, wurde die Leistung über den Vergabemarktplatz Brandenburg ausgeschrieben. Im Januar wurde der Zuschlag an die EnPrOpt GmbH, ein Ingenieurbüro aus Berlin und Halle, erteilt.
In den kommenden Monaten werden auf Basis einer Bestands- und Potenzialanalyse ein Zielszenario für die Gemeinde entwickelt, das im Herbst von der Gemeindevertretung verabschiedet werden soll. Vorab ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, in welcher die zentralen Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und diskutiert werden sollen.
Fragen, Anmerkungen und Kommentare können über die E-Mail-Adresse an die Gemeinde Letschin gerichtet werden.

 

Gefördert durch den Klima- und Transformationsfonds
Mit dem Klima- und Transformationsfonds initiiert und fördert die Bundesregierung zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten.
Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist ein Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiativeträgt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Weiterlesen: Präsentation – Projektvorstellung Wärmeplanung Letschin

 

Weitere Informationen unter folgendem Link: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie