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Versand über das besondere Behörden Postfach (beBPo)

 

Das Brandenburgische E-Government-Gesetz (BbgEGovG) verpflichtet im Art. 3 Abs. 1 jede Behörde zur Bereitstellung eines elektronischen Zugangs zur Verwaltung. Dabei wird ein geeignetes Verschlüsselungsverfahren vorausgesetzt. Um der Gemeinde Letschin solche Nachrichten zukommen zu lassen, haben Sie die Möglichkeit uns über beBPo zu kontaktieren. Um einen ordnungsgemäßen E-Mail-Verkehr diesbezüglich zu gewährleisten, halten Sie sich bitte an die vorgegebenen Schritte in unserer Datenschutzerklärung.

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