Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung

Sie wollen sich in der Zukunft, zum Beispiel mit einem Einzelhandelsgeschäft oder als Handwerker, in der Gemeinde Letschin selbständig machen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente für Ihre Selbstständigkeit!

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Anzuzeigen sind weiterhin die Verlegung des Betriebs, der Wechsel oder die Ausdehnung des Gegenstandes des Gewerbes sowie die Betriebsaufgabe. Der Gewerbetreibende muss volljährig sein.

Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter. Und bei einer Kapitalgesellschaft der vertretungsberechtigte Geschäftsführer (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

 

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse).

Bitte beachten Sie etwaig bestehende Erlaubnispflichten.

Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt.

Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, zum Beispiel:

    • Makler, Anlagenberater, Wohnimmobilienverwalter
    • Kapital- und Vermögensanlagen, Honorar-Finanzanlagenberater
    • Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
    • Prostituiertenschutzgesetz
    • Reisegewerbe
    • Veranstaltungen, Märkte, Messen werden festgesetzt
    • Spielhalle/Spielgeräte

Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten über die Erlaubnispflicht und welche Anforderungen daran gebunden sind erfragen Sie bitte in der Gewerbeverwaltung Letschin.

Örtlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Bereich sich die Betriebsstätte befindet oder das anzeigepflichtige Ereignis (Um- oder Abmeldung) eintritt.

Bei Verlegung in eine andere Gemeinde/Amt sind eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde und eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde/Amt erforderlich.

Wer hat anzuzeigen?
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbebetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe im Meldebezirk der Gemeinde Letschin, zum Beispiel Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Imbiss, Pension et cetera, als Haupt- oder unselbstständige Zweigstelle, führen.

Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird.

 

Wann ist anzuzeigen?
Die Anzeige ist mit Beginn der Betriebsaufnahme beziehungsweise des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten.

Die Gewerbeanmeldung schließt nicht eine Genehmigung der geplanten Nutzung eines Gewerbeobjektes ein. Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 59 der brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist.

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
  • für eingetragene Firmen: aktueller Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • für Vereine: aktueller Vereinsregisterauszug
  • für eine GmbH: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und die Handelsregistereintragung
  • etwaige Unterlagen (FZR, GZR)

Gemäß Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) in der derzeitigen gültigen Fassung, wird eine Gebühr nach Tarifstelle erhoben.

Tarifstelle: 2.1.1.1.1  Gewerbeanmeldung natürliche Person                     30,00 €

Tarifstelle: 2.1.1.1.2.1  Gewerbeanmeldung juristische Person                  55,00 €

Tarifstelle: 2.1.1.1.2.2  jeden weiteren gesetzlichen Vertreter                    15,00 €

Tarifstelle: 2.1.1.2.1  Gewerbeummeldung                                                     25,00 €

Tarifstelle: 2.1.1.3     Gewerbeabmeldung                                                      10,00 €

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – SG Gewerbe
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

 

Telefon: 033475 6059-15
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse:

 

Sachbearbeiter Ordnungsverwaltung – SG Gewerbe:
Herr T. Steinicke

 

Öffnungszeiten:
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

 

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an schildern.

Bitte geben Sie bei anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.