Gewerbezentralregisterauskunft (GZR-Auskunft)

Sie möchten einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente für Ihr Anliegen!

Den Gewerbezentralregisterauszug kann beantragen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Antragsteller für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) und Personenvereinigungen (z.B. OHG oder KG) sein.

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregister-Auskünften:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde.

 

Sie haben zwei Möglichkeiten eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu bekommen:

 

Bei persönlicher Auskunft weisen Sie sich bitte durch Ihren Personalausweis oder Reisepass aus.

Es besteht die Möglichkeit, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz online zu beantragen. Weitere Informationen und Antragstellung unter:

Gewerbezentralregister online

Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesamt für Justiz.

Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Verordnung, über die Kosten im Bereich der Justizverwaltung, erhoben und beträgt 13,00 €.

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – SG Gewerbe
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

 

Telefon: 033475 6059-15
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse:

 

Sachbearbeiter Ordnungsverwaltung – SG Gewerbe:
Herr T. Steinicke

 

Öffnungszeiten:
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

 

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an schildern.

Bitte geben Sie bei anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.