Reisepass

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zum Thema Reisepass!

Um einen Reisepass selbst beantragen zu können, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnung in Letschin gemeldet sein. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Auch minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung – unabhängig vom Alter – immer anwesend sein.
Eine Bevollmächtigung einer dritten Person ist nicht möglich, da Sie persönlich mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis identifiziert, Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihre Unterschriften im Beisein eines Sachbearbeiters geleistet werden müssen.

 

Hinweis:
Wenn der Reisepass für eine minderjährige Person (das 18. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet) beantragt werden soll, beachten Sie bitte die Hinweise zum Reisepass für Minderjährige.

Bei der Beantragung eines Reisepasses ist die Abnahme Ihrer Fingerabdrücke erforderlich. Diese werden digital mit Hilfe eines Scanners abgenommen und befinden sich nach Fertigstellung nur noch auf dem im Reisepass integrierten Chip. Für eine korrekte Abnahme Ihrer Fingerabdrücke ist es notwendig, dass Ihre Zeigefinger unverletzt sind (keine Schnittverletzungen, Stiche et cetera).

Bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres wird auf die Abnahme der Fingerabdrücke verzichtet.

Über mögliche Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros.

 

Gültigkeitsdauer des Reisepasses:

  • für Personen unter 24 Jahren: sechs Jahre
  • für Personen über 24 Jahren: zehn Jahre

 

Ausstellungsdauer und Lieferzeiten

Ein neuer Reisepass kann bereits vor Ablauf der Gültigkeit des alten Reisepasses ausgestellt werden.

Reisepässe müssen bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden. In der Regel beträgt die Ausstellungsdauer etwa sechs Wochen. In den Wochen vor den Ferien müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.

Da diese Lieferzeit nicht garnantiert werden kann, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Beginn der Reise einen neuen Reisepass zu beantragen.

Sollten Sie Ihren Reisepass in weniger als sechs Wochen benötigen, besteht die Möglichkeit einer Expresslieferung.

Dadurch verrringert sich die Bearbeitungszeit auf fünf Werktage ab Beantragung. Für die Expresslieferung fällt eine Gebühr an. Diese können Sie der Gebührentabelle entnehmen.

  • aktuelles oder abgelaufenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild(nicht älter als sechs Monate)
  • Bitte beachten Sie: Es besteht keine Möglichkeit vor Ort ein Lichtbild fertigen zu lassen.
  • Geburtsurkunde, bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments
  • gegebenenfalls den Nachweis zur Führung eines Doktorgrades
  • entsprechende Gebühr (siehe weiter unten: Was kostet es?)
  • Zusätzlich kann die Vorlage der letzten aktuellen Personenstandsurkunde erforderlich werden, wenn die Daten des vorgelegten Identitätsdokuments von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

Aktuell liegen noch keine Formulare oder Infoblätter in diesem Bereich vor.

Entnehmen Sie die aktuellen Gebühren bitte der Gebührentabelle.

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – Einwohnermeldewesen
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

 

Telefon: 033475 6059-20
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse: 

 

Sachbearbeiter Einwohnermeldewesen
Herr S. Höse

 

Öffnungszeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch und Donnerstag  von 08:00 Uhr  bis 11:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

 

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an  schildern.

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.