Statuswechsel

Hier finden Sie alle wichtigen Information und Formular zu Ihrem Statuswechsel in der Gemeinde Letschin!

Sie haben mehr als eine Wohnung im Inland gemeldet. Eine dieser Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung, die andere(n) ist (sind) Ihre Nebenwohnung(en).

Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Der Statuswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach Veränderung der Wohnverhältnisse beim Einwohnermeldewesen vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.

  • Zur Bestimmung der Hauptwohnung ist die Erklärung der Hauptwohnung erforderlich.
    Sollten Sie nicht selbst vorsprechen, so ist von der bevollmächtigten Person, neben einer Vollmacht und einem Ausweisdokument auch die ausgefüllte Erklärung zur Hauptwohnung vorzulegen.
    Von dieser Erklärung ist bei verheirateten Personen abzusehen, da ein gemeinsamer Hauptwohnsitz vorgesehen ist und dieser automatisch der gemeinsame Wohnsitz der Eheleute ist.
    Sollten Ihre Angaben nicht eindeutig zur Bestimmung der Hauptwohnung ausreichen, kann eine weitere, persönliche, Vorsprache notwendig sein.
  • Ein Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass / Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderausweis oder Kinderreisepass / EU-Ausweis) ist für die Anmeldung erforderlich.
  • Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese Person muss neben einer Vollmacht und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist die Urkunde des Amtsgerichts (Betreuungsvollmacht) erforderlich.

Aktuell liegen noch keine Formulare oder Infoblätter in diesem Bereich vor.

  • Gebühren für die Anmeldung fallen nicht an.

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – Einwohnermeldewesen
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

 

Telefon: 033475 6059-20
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse: 

 

Sachbearbeiter Einwohnermeldewesen
Herr S. Höse

 

Öffnungszeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch und Donnerstag  von 08:00 Uhr  bis 11:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

 

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an  schildern.

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.