Anmeldung zur Eheschließung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zu Ihrer bevorstehenden Eheschließung!

Mindestalter

Wer heiraten möchte, muss als deutscher Staatsangehöriger volljährig sein, also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unter bestimmten Umständen kann das Vormundschaftsgericht die Eheschließung Minderjähriger ab Vollendung des 16. Lebensjahres genehmigen, wenn der andere Partner volljährig ist.

Für Angehörige anderer Staaten gelten teilweise andere Altersgrenzen.

 

Wohnsitz

Für die Entgegennahme einer Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen eines Verlobten oder bei unterschiedlichem Wohnsitz beider Verlobten, können Sie also frei wählen.

Sollte keiner der Verlobten einen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, ist die Ehe bei dem Standesamt anzumelden, bei dem auch die Eheschließung stattfinden soll.

 

Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb dieses Zeitrahmens den Wunschtermin möglichst frühzeitig mit uns abzustimmen.

 

Ort der Eheschließung

Es ist schön, die Wahl zu haben: Sie können sich jederzeit für eine Hochzeit bei uns in Letschin entscheiden, auch wenn Sie nicht Ihren Wohnsitz in Letschin haben. In diesem Fall lohnt sich sicher auch ein Blick in die verschiedenen Örtlichkeiten.

Sollte dies Ihr Wunsch sein, melden Sie bitte zunächst die Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an und teilen dort mit, dass Sie in Letschin heiraten möchten. Das dortige Standesamt wird uns dann die Unterlagen zusenden, damit Ihre Eheschließung bei uns durchgeführt werden kann.

Im Gegensatz dazu können Sie als Letschiner Bürger natürlich auch in jedem anderen Ort im Bundesgebiet oder auch im Ausland heiraten. Im Ausland geschlossene Ehen werden bei uns grundsätzlich dann anerkannt, wenn die Trauung nach den landesüblichen Gesetzen und von den zuständigen Stellen in der vorgeschriebenen Form durchgeführt worden ist.

 

Namensführung in der Ehe

Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, werden die aus dieser Ehe stammenden Kinder ebenfalls diesen Namen als Geburtsnamen erhalten.

Der Partner, dessen Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wurde, hat das Recht, dem gemeinsamen Ehenamen den Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen voranzustellen oder anzufügen. Diese Namensführung stellt ein persönliches Recht dar und kann daher nicht auf den Ehepartner oder auf gemeinsame Kinder übertragen werden.

Mit Ihren vollständigen Unterlagen erscheinen Sie persönlich bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt und nehmen zunächst die Anmeldung der Eheschließung vor. Im Rahmen der Anmeldung erfolgt die rechtliche Prüfung auf Ehehindernisse (z.B. Doppelehe).

Hierzu sind verschiedene Unterlagen einzureichen, die sich nach Ihrem aktuellen Personenstand richten. Auch Ihre Staatsangehörigkeit bzw. die Ihres Partners spielt dabei eine große Rolle.

 

UNTERLAGEN ZUR ANMELDUNG


Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige legen Sie bitte folgende Unterlagen – IM ORIGINAL – vor:

 

ledig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
  • beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (keine Geburtsurkunden!) beider Partner (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)

 

geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
  • beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (keine Geburtsurkunden!) beider Partner (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
  • Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
  • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde)

 

bei gemeinsamen Kindern (minderjährig und volljährig):

  • Geburtsurkunde
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde eingetragen ist
  • Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge

 

EHESCHLIEßUNG


Liegen keine Ehehindernisse vor, erfolgt die Anmeldung der Eheschließung und ist 6 Monate gültig. Innerhalb des Gültigkeit-Zeitraums muss die Eheschließung erfolgen. Hier besteht für Sie deutschlandweit freie Standesamts-Wahl.

Möchten Sie außerhalb der Gemeinde Letschin heiraten, klären Sie bitte vor Anmeldung der Eheschließung den Termin mit dem Eheschließungs-Standesamt.

 

EHESCHLIEßUNG MIT AUSLANDSBEZUG


Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner, wenden Sie sich für die weitere Beratung bitte direkt an das Standesamt, um zu klären, welche Dokumente Sie aus Ihrem Herkunftsland vorlegen müssen.

Liegen die Dokumente nicht mehrsprachig vor sind u.a. Übersetzungen von beeidigten Dolmetschern notwendig. Eventuell muss zusätzlich ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchgeführt werden.

ANMELDUNG DER EHESCHLIEßUNG


Für die Prüfung der Anmeldung der Eheschließung erhebt das Standesamt eine Gebühr in Höhe von:

  • 51,00 Euro – Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts
  • 30,00 Euro – Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung ausländischen Rechts (zusätzlich je Auslandsbeteiligung)

 

TRAUUNG


Die Vornahme der Eheschließung selbst wird wie folgt berechnet:

 

Eheschließung in den Amtsräumen

  • während der Öffnungszeiten: 45,00 Euro
  • außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00 Euro

 

Eheschließung außerhalb der Amtsräumen (z.B. Bockwindmühle)

  • während der Öffnungszeiten: 120,00 Euro
  • außerhalb der Öffnungszeiten: 150,00 Euro

 

 

EHEURKUNDEN


Zudem fallen für die Ausstellung der Eheurkunde(n) folgende Gebühren an:

  • 15,00 Euro – Eheurkunde (1. Exemplar)
  • 7,50 Euro – jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

 

Standesbeamtin
Frau M. Kutzner

 

Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – Standesamt
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

Telefon: 033475 6059-18
Faxnummer: 033475 279
E-Mail:

 

Öffnungszeiten


Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr

Freitag
08.00 – 11.00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit


Montag bis Donnerstag
09.00 – 15.00 Uhr

Freitag
08.00 – 11.00 Uhr