Geburt eines Kindes

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zu der Geburt Ihres Kindes!

Zuständigkeit

Für die Beurkundung der Geburt des Kindes ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich (Gemeindegebiet) ein Kind zur Welt gekommen ist. Der Wohnsitz der Eltern des Kindes ist dabei unerheblich.

 

Geburt im Krankenhaus – schriftliche Anzeige

Wird Ihr Kind in einem  Krankenhaus in der Nähe der Gemeinde Letschin geboren, erfolgt von dort die schriftliche Anzeige der Geburt gegenüber dem Standesamt Letschin.

Bitte unterschreiben Sie vorab im Krankenhaus die Geburtsanzeige. Mit der Geburtsanzeige legen Sie –als sorgeberechtigte Eltern/als sorgeberechtigter Elternteil- den Vor- und Familiennamen für Ihr Kind fest. Bitte achten Sie daher darauf, dass alle Angaben korrekt sind, dass insbesondere die Vor- und Familiennamen richtig geschrieben sind und die Erklärungsmöglichkeiten zum Familiennamen richtig ausgewählt wurden. Für Rückfragen geben Sie bitte auch auf jeden Fall Ihrer Telefonnummer an.

Im Krankenhaus geben Sie bitte auch Ihre Originalurkunden und Kopien Ihrer Ausweise ab. Das Krankenhaus übersendet die Unterlagen anschließend an das Standesamt Letschin.

Wir beurkunden daraufhin die Geburt Ihres Kindes und senden Ihnen Ihre Originalurkunden und eine Geburtsurkunde für Ihr Kind gegen Rechnung zu. Sie erhalten von uns darüber hinaus drei zweckgebundene Geburtsurkunden für die Mutterschaftshilfe, das Kindergeld und das Elterngeld. Diese Urkunden sind gebührenfrei und werden nur einmal ausgestellt.

Außerdem sendet das Standesamt der für den Wohnsitz der Eltern zuständigen Meldebehörde eine entsprechende Mitteilung. Sie müssen daher das Kind nicht extra anmelden, können dort aber bei Bedarf einen Kinderreisepass beantragen. Die Meldebehörde informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort erhalten Sie dann per Post die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind.

 

Hausgeburt – mündliche Anzeige

Ist Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie oder eine andere Person, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat, innerhalb einer Woche die Geburt des Kindes beim Standesamt anzeigen. Hierfür benötigen Sie die von der Hebamme erstellten und unterzeichneten Geburtsbescheinigungen. Bitte vereinbaren Sie zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in jedem Fall telefonisch einen Termin mit uns.

Zur Beurkundung der Geburt eines Kindes müssen Kopien der Ausweisdokumente und Personenstandsurkunden immer im Original vorgelegt werden. Nur wenn Sie in Letschin geboren wurden oder hier geheiratet haben, brauchen Sie keine Urkunden vorlegen, da wir die Originalregister einsehen können.

Wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind, im Ausland geboren wurden oder dort geheiratet haben, können noch weitere Dokumente benötigt werden.

Ausländische Urkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

 

Immer einzureichen sind:

  • Personalausweis/Reisepass(Kopie)
  • Ggf. Aufenthaltstitel (Kopie)

 

Verheiratete Eltern:

  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Ehe-/Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister

 

Nicht miteinander verheiratete Eltern:

Ledige Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter

 

Geschiedene Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Ehe-/Heiratsurkunde der Mutter mit Auflösungsvermerk

Bei Scheidung im Ausland sind weitere Unterlagen erforderlich. Einzelheiten erfragen Sie bitte telefonisch unter 033475-605918 oder per E-Mail an

 

Vater:

  • Geburtsurkunde
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
  • Bei gemeinsamer Sorge auch die Sorgeerklärung vom Jugendamt

 

Geschwisterkinder:

  • Geburtsurkunden der Geschwisterkinder

 

Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt

Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache Vater und Mutter erforderlich. Hierzu  müssen Sie einen Termin mit uns vereinbaren.

 

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis/Reisepass beider Elternteile im Original
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • ggf. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Kindesmutter (siehe oben)

 

Namenserteilung beim Standesamt

Falls das Sorgerecht nicht gemeinsam ausgeübt wird, das Kind aber den Familiennamen des Vaters erhalten soll, ist eine Namenserteilung möglich. Hierzu müssen beide Elternteile persönlich vorbeikommen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

 

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis/Reisepass beider Elternteile im Original
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • ggf. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Kindesmutter (siehe oben)

Wenn Sie weitere Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben, setzen Sie sich bitte mit uns per Mail an in Verbindung. Bitte geben Sie auf jeden Fall Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Familienstand und Ihre Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen an.

Aktuell liegen noch keine Formulare oder Infoblätter für diesen Bereich vor.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Letschin (Personenstandsangelegenheiten) und der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK) GVBl_II_64_2022

Sie erhalten drei zweckgebundene Geburtsurkunden (Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld) gebührenfrei. Weitere Urkunden sind gebührenpflichtig.

Mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes und Ihren Unterlagen senden wir Ihnen eine Gebührenrechnung. Sie können die Gebühr dann überweisen.

Bei Hausgeburten können Sie die Gebühren bar bezahlen.

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Adresse / Kontakt:

Gemeinde Letschin
Ordnungsverwaltung – Standesamt
Bahnhofstraße 30 a
15324 Letschin

 

Telefon: 033475 6059-18
Faxnummer: 033475 279
E-Mail Adresse: 

 

Standesbeamtin
Frau M. Kutzner

 

Öffnungszeiten:
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag  von 09:00 Uhr  bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Sie können ihr Anliegen auch per Mail an  schildern.