Namensänderungen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zur Änderung Ihres Namens!

Personenstandsrechtliche Namensänderung

Die Änderung von Namen nach dem Personenstandsgesetz erfolgt durch Erklärung der beteiligten Personen gegenüber dem zuständigen Standesamt.

Hierunter werden folgende Erklärungen erfasst:

  • Erklärung zum Familiennamen eines Kindes
  • Erklärung zum in der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft zu führenden Namen der Eheleute beziehungsweise Lebenspartner
  • Erklärung über die nach Auflösung einer Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft zu führenden Namen

 

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Die Änderung von Namen nach dem Namensänderungsgesetz erfolgt durch Stellung eines begründeten Antrags, über den durch die zuständige Verwaltungsbehörde entschieden wird.

Bitte beachten Sie die Zuständigkeit.

 

Personenstandsrechtliche Namensänderung

Für die Entgegennahme einer Erklärung über eine personenstandsrechtliche Namenserklärung ist das Standesamt, bei dem das Personenstandsregister geführt wird, das heißt, das Standesamt, das die Geburt (bei Erklärungen zur Namensführung von Kindern) beziehungsweise die Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft (bei Erklärungen zur Namensführung in oder nach Auflösung der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft) beurkundet hat.

Ist der Personenstandsfall nicht in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden beziehungsweise der/die Erklärende seinen/ihren Wohnsitz oder seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Die Erklärung kann aber auch von jedem anderen Standesamt beurkundet werden. Zur Wirksamkeit leitet das beurkundende Standesamt die Erklärung an das zuständige Standesamt weiter.

 

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Für die Entscheidung über den Antrag auf Änderung eines Namens auf Grund des Namensänderungsgesetzes ist die Namensänderungsbehörde des Wohnsitzes zuständig.

Alle benötigten Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen, die durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher angefertigt worden ist. Werden Schriftstücke vorgelegt, die im Original in anderen als lateinischen Schriftzeichen ausgestellt sind, ist die Übersetzung nach ISO-Norm R9 vorzunehmen. In diesem Falle ist eine Kopie des Originals durch den Dolmetscher mit der Übersetzung zu verbinden.

Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher mitzubringen. Der Dolmetscher muss volljährig und geschäftsfähig sein und hat seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Sollten Kosten für die Tätigkeit des Dolmetschers entstehen, sind diese von den Beteiligten selbst zu tragen.

Grundsätzlich sind Namensänderungen (Wiederannahme des Geburtsnamens, behördliche Namensänderung, et cetera) mittels Bescheinigung über die Namensänderung nachzuweisen.

Aktuell liegen noch keine Formulare oder Infoblätter in diesem Bereich vor.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Letschin (Personenstandsangelegenheiten) und der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK)

Standesamt Seelow bis auf Widerruf auch für die Gemeinde Letschin zuständig

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger sowie Dienstleister,

ob Hochzeit, Geburt oder Abschied – das Standesamt begleitet viele wichtige Momente im Leben. Damit die Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Letschin auch weiterhin gut betreut werden, übernimmt das Standesamt Seelow vorerst die standesamtlichen Aufgaben für die Gemeinde Letschin.
Bei Fragen zu Eheschließungen, Geburten, Sterbefällen sowie zu Urkunden und Namensangelegenheiten können Sie sich vertrauensvoll an das Standesamt Seelow wenden. Die Mitarbeitenden stehen Ihnen beratend zur Seite und begleiten Sie im Rahmen des Personenstandswesens.

 

Böttcher
Bürgermeister

 

Standesamt Seelow

Hausanschrift: Küstriner Straße 67, 15306 Seelow

 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13:00 – 15:00 Uhr

 

Ansprechpartner:

Annett Ratzlaff: Tel.: 03346 802-135
Ines Baerbock: Tel.: 03346 802-134
Kristin Käßler Tel.: 03346 802-159
Monique Mühlbach Tel.: 03346 802-153

 

E-Mail: